Wie soll das gehen? Die Nachbarn können nicht ohne Zustimmung des Opfers (sofern die betroffene Person nicht besonders schützenswert ist) einfach Anzeige erstatten und ein Verfahren einleiten lassen. Der erste Schritt wäre zum Opfer zu gehen, das verneint, das eine Straftat vorliegt, fertig.
Die Klausel war dafür gedacht, dass das Opfer die Anzeige nachträglich zurückziehen und eine weitere Strafverfolgung verhindern kann. Also ich zeige an, verfahren wird eingeleitet, ich ziehe zurück, Verfahren wird gestoppt.
Und das aber nur, wenn Opfer und Täter verheiratet sind.
Soviel ich weiß kann schon jeder eine Straftat anzeigen und die Polizei muss ermitteln. Klar kann dann ggf. das Verfahren eingestellt werden, wenn das vermeintliche Opfer die Tat bestreitet.
Ich sage auch gar nicht, dass ich für eine solche Klausel bin. Ich sage lediglich, dass ich nachvollziehen kann, dass darüber damals debattiert wurde und dass es nicht sofort Täterschutz sein muss.
Kommt ganz drauf an, es gibt Antragsdelikte und Offizialdelikte. Ersteres wird nur verfolgt wenn das Opfer selbst eine Anzeige stellt. Beleidigung ist da ein klassisches Beispiel. Das zweitere wird vom Staat verfolgt, sobald er davon erfährt, auch wenn kein Opfer eine Anklage erhebt. Mord ist hier das klassische Beispiel.
Sexuelle Nötigung (Vergewaltigung ist nach Gesetz eine besonders schwere Form davon) ist ein solches Offizialdelikt, also ja, da kann auch jemand anderes die Anzeige stellen und die Polizei muss ermitteln.
Aber da muss man mal pragmatisch rangehen:
Gerade sexuelle Nötigung ist so eine Sache wo häufig Aussage gegen Aussage steht und es gerade keine weiteren Beweise gibt. Wenn die Nachbarn eine Anzeige stellen, weil sie was gehört haben und die Frau nun nicht will, das ihr Mann verurteilt wird, kann sie einfach sagen: nein, nichts passiert. Und die Polizei stellt das Verfahren ein. Die Regelung die Merz und Co wollten, hilft leider wirklich nur Tätern, die das Opfer unter Kontrolle haben in meinen Augen. Denn dann kann das Opfer zu etwas gezwungen werden und die nicht Strafverfolgung ist auch anders möglich, wie ich bereits erklärte.
Danke für den Kommentar. Da du dich damit etwas auszukennen scheinst: Wie genau unterscheidet sich die Widerspruchslösung dann in der Praxis überhaupt von einem Gesetz ohne eben diesen?
Wenn wir davon ausgehen, dass der Täter das Opfer in der Hand hat, kann der das Opfer doch auch gleich davon abhalten, Anzeige zu erstatten oder - wenn bereits erfolgt - Druck ausüben, dass das Opfer die Aussage zurückzieht.
Korrekt, die Gefahr besteht immer. Aber man muss es den Tätern ja jetzt nicht noch einfacher machen und ihnen auch noch eine legale Variante dafür an die Hand geben, oder?
Edit: und nur fürs Protokoll, ich hab dich nicht gedownvotet. Deine Frage ist berechtigt in meinen Augen.
Wie soll das gehen? Die Nachbarn können nicht ohne Zustimmung des Opfers (sofern die betroffene Person nicht besonders schützenswert ist) einfach Anzeige erstatten und ein Verfahren einleiten lassen. Der erste Schritt wäre zum Opfer zu gehen, das verneint, das eine Straftat vorliegt, fertig.
Die Klausel war dafür gedacht, dass das Opfer die Anzeige nachträglich zurückziehen und eine weitere Strafverfolgung verhindern kann. Also ich zeige an, verfahren wird eingeleitet, ich ziehe zurück, Verfahren wird gestoppt.
Und das aber nur, wenn Opfer und Täter verheiratet sind.
Soviel ich weiß kann schon jeder eine Straftat anzeigen und die Polizei muss ermitteln. Klar kann dann ggf. das Verfahren eingestellt werden, wenn das vermeintliche Opfer die Tat bestreitet.
Ich sage auch gar nicht, dass ich für eine solche Klausel bin. Ich sage lediglich, dass ich nachvollziehen kann, dass darüber damals debattiert wurde und dass es nicht sofort Täterschutz sein muss.
Kommt ganz drauf an, es gibt Antragsdelikte und Offizialdelikte. Ersteres wird nur verfolgt wenn das Opfer selbst eine Anzeige stellt. Beleidigung ist da ein klassisches Beispiel. Das zweitere wird vom Staat verfolgt, sobald er davon erfährt, auch wenn kein Opfer eine Anklage erhebt. Mord ist hier das klassische Beispiel.
Sexuelle Nötigung (Vergewaltigung ist nach Gesetz eine besonders schwere Form davon) ist ein solches Offizialdelikt, also ja, da kann auch jemand anderes die Anzeige stellen und die Polizei muss ermitteln.
Aber da muss man mal pragmatisch rangehen:
Gerade sexuelle Nötigung ist so eine Sache wo häufig Aussage gegen Aussage steht und es gerade keine weiteren Beweise gibt. Wenn die Nachbarn eine Anzeige stellen, weil sie was gehört haben und die Frau nun nicht will, das ihr Mann verurteilt wird, kann sie einfach sagen: nein, nichts passiert. Und die Polizei stellt das Verfahren ein. Die Regelung die Merz und Co wollten, hilft leider wirklich nur Tätern, die das Opfer unter Kontrolle haben in meinen Augen. Denn dann kann das Opfer zu etwas gezwungen werden und die nicht Strafverfolgung ist auch anders möglich, wie ich bereits erklärte.
Danke für den Kommentar. Da du dich damit etwas auszukennen scheinst: Wie genau unterscheidet sich die Widerspruchslösung dann in der Praxis überhaupt von einem Gesetz ohne eben diesen?
Wenn wir davon ausgehen, dass der Täter das Opfer in der Hand hat, kann der das Opfer doch auch gleich davon abhalten, Anzeige zu erstatten oder - wenn bereits erfolgt - Druck ausüben, dass das Opfer die Aussage zurückzieht.
Korrekt, die Gefahr besteht immer. Aber man muss es den Tätern ja jetzt nicht noch einfacher machen und ihnen auch noch eine legale Variante dafür an die Hand geben, oder?
Edit: und nur fürs Protokoll, ich hab dich nicht gedownvotet. Deine Frage ist berechtigt in meinen Augen.
Danke für die Einschätzung! Hat mir weitergeholfen, mir eine Meinung zu bilden. :)