• Cobrachicken@lemmy.world
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    10 days ago

    Jau. “Die 138 Abgeordneten, die gegen das neue Gesetz gestimmt hatten, waren fast(*) ausschließlich Männer der schwarz-gelben Regierungskoalition, unter ihnen Horst Seehofer und Friedrich Merz.”

    W.t.f.!?!

    • Quittenbrot@feddit.org
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      10 days ago

      Wie du im Plenarprotokoll des Bundestages ab Seite 9208 sehen kannst, stimmten dafür bei der Abstimmung über den Antrag der schwarz-gelben Regierung ein Jahr vorher SPD, Grüne und PDS geschlossen dagegen.

      Kern des Streits war also nicht, ob Vergewaltigung in der Ehe strafbar werden soll, sondern ob man ein Gesetz mit einer Widerspruchs- (Union) oder Versöhnungsklausel (SPD) haben wollte.

    • ComfortableRaspberry@feddit.org
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      10 days ago

      Sie sah vor, dass Strafverfolgung nicht stattfinden darf, wenn das Opfer dem widerspricht. 1997 wurde über eine Variante des Gesetzesentwurfs ohne diese Klausel abgestimmt – hiergegen stimmte Merz mit Nein. Er erklärte 2020, er habe die Gefahr durch Falschbeschuldigungen „zerstrittener Eheleute“ gesehen.

      Ich finde das nicht nur an den Haaren herbei gezogen. Sondern lässt auch sehr tief blicken, wenn man in diesem Kontext erst Mal an Täterschutz denkt.
      Aber ja, ich zeige meinen Mann auch manchmal einfach so an, um ihm eins auszuwischen.

      Zumal es dieses veto, das Merz sich da wünscht, sonst auch nicht gibt. Warum also, wenn Täter und Opfer verheiratet sind?

      • rbn@sopuli.xyz
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        10 days ago

        Wieso ist die “Gefahr von Falschbehauptungen” denn “Täterschutz”? Das sind dann ja eben gerade keine Täter. Ob man dem Argument jetzt folgt ist eine andere Sache.

        • ComfortableRaspberry@feddit.org
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          10 days ago

          Weil diese Gefahr ein Strohmann ist. Oder willst du mir jetzt ernsthaft erklären, dass die Gefahr einer Falschbehauptung in diesem Kontext unter Eheleuten größer ist als unter nicht verheirateten Parteien?

          Diese Klausel hätte es denn Tätern ermöglicht Druck auf Opfer auszuüben und so einer Strafverfolgung zu entgehen. Ein Problem das unter Ehepartnern doch wesentlich wahrscheinlicher ist da man sich Wohnort und Umfeld teilt.

          • rbn@sopuli.xyz
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            10 days ago

            Um das zu beurteilen, reicht mein juristisches Wissen nicht aus und ich kenne jetzt auch keine Statistiken dazu, wie oft solche Falschbehauptungen vorkommen. Ist vermutlich auch gar nicht so leicht, das überhaupt korrekt zu erfassen, da es ja in vielen Fällen einfach Aussage gegen Aussage ist, ohne dass man je völlig zweifelsfrei sagen kann, was einvernehmlich passiert ist und was nicht. Das ist immer eine Gradwanderung.

            Diese Klausel hätte es denn Tätern ermöglicht Druck auf Opfer auszuüben und so einer Strafverfolgung zu entgehen.

            Ja, sehe ich ein. Ich kann mir aber auch durchaus Fälle vorstellen, in denen es im Interesse der Opfer liegt, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Wenn (!) man mit dem Partner weiterhin zusammen leben möchte (!), ist es sicher nicht unbedingt angenehm, wenn sich sowas überall herumspricht, man fortan mit einem verurteilen Straftäter unter einem Dach wohnt, alle Freunde und Bekannte davon wissen etc. Oft empfinden Opfer derartiger Straftaten Scham. Dass das nicht angebracht ist, ist keine Frage, aber die Opfer dann gegen ihren Willen durch ein öffentliches Stigma noch weiter zu bestrafen, finde ich auch nicht unbedingt sinnvoll.

            • ComfortableRaspberry@feddit.org
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              10 days ago

              Der letzte Absatz ist einfach nur verrückt?

              Wenn ich weiterhin mit dem Straftäter leben und kein “Stigma” durch eine Anzeige möchte, dann zeige ich nicht an.

              Das Stigma der Opfer kommt außerdem überwiegend daher, dass man ihnen eine Mitschuld vorwirft und das Verfahren oft sehr invasiv für Betroffene ist. Auch mit ein Grund, warum viele entsprechende Delikte gar nicht erst zur Anzeige kommen.
              Nicht davon, dass die Leute ein schlechtes Bild vom Täter haben.

              Dass du hier das Vorurteile der vermeintlich häufigen Falschanzeige wiederholst trägt übrigens zu diesem Stigma und den generellen Zweifeln gegenüber betroffenen bei.

              • rbn@sopuli.xyz
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                10 days ago

                Wenn ich weiterhin mit dem Straftäter leben und kein “Stigma” durch eine Anzeige möchte, dann zeige ich nicht an.

                Sorry, vielleicht habe ich im verlinkten Artikel etwas falsch verstanden, aber ging es nicht genau darum in der Widerspruchslösung? Dass das Opfer die Möglichkeit haben soll, auf eine Strafverfolgung zu verzichten? Der Staat hat ansonsten eben die Pflicht, eine Straftat zu verfolgen, sobald er davon Kenntnis erlangt. Es kann also auch eine Anzeige durch Nachbarn/Freunde/Verwandte was weiß ich erfolgen. Und genau dafür dachte ich, sei die Widerspruchsklausel gedacht.

                • ComfortableRaspberry@feddit.org
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                  10 days ago

                  Wie soll das gehen? Die Nachbarn können nicht ohne Zustimmung des Opfers (sofern die betroffene Person nicht besonders schützenswert ist) einfach Anzeige erstatten und ein Verfahren einleiten lassen. Der erste Schritt wäre zum Opfer zu gehen, das verneint, das eine Straftat vorliegt, fertig.

                  Die Klausel war dafür gedacht, dass das Opfer die Anzeige nachträglich zurückziehen und eine weitere Strafverfolgung verhindern kann. Also ich zeige an, verfahren wird eingeleitet, ich ziehe zurück, Verfahren wird gestoppt.
                  Und das aber nur, wenn Opfer und Täter verheiratet sind.

      • Quittenbrot@feddit.org
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        10 days ago

        Darüber kann man gut streiten - soweit ich weiß sagte auch Merz selbst, dass er heute so nicht mehr abstimmen würde.

        Aber die oft suggerierte Aussage, dass Merz ‘grundsätzlich’ dagegen war, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar wird, ist anhand seines vorherigen Abstimmungsverhalten nicht haltbar.

        • ComfortableRaspberry@feddit.org
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          10 days ago

          Ich unterstelle ihm das weiterhin und dass er sich eine sehr dünne Ausrede dafür zurechtgelegt hat. Aber das ist eben einfach nur eine Unterstellung meinerseits.

          • Quittenbrot@feddit.org
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            10 days ago

            Das kannst du halten wie ein Dachdecker. Ich halte ihn sicher auch nicht für den großen Samariter auf Erden.

            Letztendlich hat er aber nicht nur gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt (1997), sondern auch für die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe (1996).

  • AtoMops@feddit.orgOP
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    10 days ago

    Natürlich trolle ich hier den Merz und ich geben zu mein Maimai hat eher Bild-Zeitungs-Niveau. Erschreckend finde ich, dass es erst 1997 überhaupt zu einem solchen Abstimmung gekommen ist. Zumal so eine Rechtsgrundlage, auch damals schon, in keiner Weise mit dem (weit älterem) Grundgesetz zu Vereinbaren ist. Und wenn doch wäre der Umkehrschluss, dass (verheiratete) Frauen vor dem Gesetz nicht als vollwertige Menschen betrachtet werden sondern eher zu Besitztümern (wie z.B. Haustiere) degradiert sind. Hinzu kommen Fragen wie “Wieviele Personen sind in der Vergangenheit wohl aus einer Vergewaltigung (in der Ehe) hervorgegangen und wurden dann auch noch von den Betroffenen großgezogen” und “Welche weiteren bestehenden Gesetze mag es geben die eigentlich mit dem Grundgesetz in Konflikt geraten?”. Dämonen aus der Alten Zeit und so.